Allgemeine Geschäftsbedingungen


Rechtliche Rahmenbedingungen für Oranje Reklame e.U.


1. Geltungsbereich:

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Oranje Reklame e.U. und ihren Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss:

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Kunden zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Copyright by Oranje Reklame e.U.:

Alle Inhalte, Designs und Materialien unterliegen dem Urheberrecht von Oranje Reklame e.U. Eine unautorisierte Vervielfältigung oder Nutzung ist untersagt.

4. Farbgetreue Wiedergabe der Produkte:

Farben können je nach Monitor- oder Druckereinstellung variieren. Abweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.



1. Geltungsbereich – Rechtliche Grundlage von Oranje Reklame e.U.

Alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Leistungen von Oranje Reklame e.U. erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an.

Diese AGB gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich und bereits im Voraus widersprochen.

Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie sämtliche rechtsverbindlichen Erklärungen seitens Oranje Reklame e.U. und des Vertragspartners sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Dies schließt auch den Verzicht auf die Schriftformklausel mit ein.

Als Vertragspartner gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2. Angebot und Vertragsabschluss – Rechtliche Bestimmungen

Alle von Oranje Reklame e.U. abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Angebots durch Oranje Reklame e.U. zustande.

Technische Spezifikationen wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Urheberrecht und Vertraulichkeit:
Alle Angebots- und Projektunterlagen sind das sachliche und geistige Eigentum von Oranje Reklame e.U. und unterliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung. Eine Weitergabe oder Nutzung ohne Zustimmung ist untersagt.

Verantwortlichkeit des Vertragspartners:

Unvollständige oder ungenaue Angaben in der Bestellung oder im Auftrag, die zu Fehllieferungen führen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Dieser ist zudem verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen.

Falls die Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Bestellung abweicht, gilt sie als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich widerspricht.

Basis der Preisberechnung:

Die Preisgestaltung unserer angebotenen Leistungen basiert auf einer Gesamtvergabe. Sollte eine anderweitige Vergabe einzelner Positionen oder Leistungsgruppen erfolgen, behält sich Oranje Reklame e.U. das Recht zur Neuberechnung der Einzelpreise vor.


3. Copyright by Oranje Reklame e.U.

Alle Informationen, Inhalte, Grafiken und geistigen Ideen auf den Webseiten von Oranje Reklame e.U. unterliegen dem Urheberrecht und sind rechtlich geschützt.

Jegliche Vervielfältigung, Nutzung oder Weitergabe, auch in auszugsweiser Form, ist rechtswidrig und verstößt gegen die geltenden Bestimmungen des Urheberrechts. Dies betrifft insbesondere:

  • Grafiken, multimediale Elemente und Abbildungen, unabhängig von der Darstellung
  • Verwertungsrechte wie Vervielfältigung, Übersetzung oder Verwendung in digitalen oder gedruckten Formaten

Schutz von Marken und Logos:
Für registrierte und eingetragene Marken, Handelsnamen, Gebrauchsmuster und Logos gelten die entsprechenden gesetzlichen Schutzbestimmungen – unabhängig davon, ob diese explizit als solche gekennzeichnet sind.

Es gelten die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation sowie des Fachverbands der Schilderhersteller der Wirtschaftskammer Österreichs.


4. Farbgetreue Wiedergabe der Produkte

Geringfügige Abweichungen von Originalvorlagen und farbigen Reproduktionen gelten als vom Vertragspartner genehmigt. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Druckmaterialien, Lackierungen, Pulverbeschichtungen, Laminaten und Kaschierungen wird nur in dem Umfang übernommen, in dem sich der Vorlieferant von Oranje Reklame e.U. hierzu verpflichtet hat.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Endprodukt Abweichungen gegenüber einem korrekturfähigen Zwischenprodukt aufweisen kann, die durch unterschiedliche Fertigungsverfahren, Bildschirmkalibrierung sowie Materialunterschiede bedingt sind.

Die Lebensdauer und Farbbeständigkeit von Digitaldruck, Folien und Oberflächen beschichteter Materialien variieren je nach Qualität, die im Auftrag spezifiziert wurde.

 

5. Datentransfer

Der Transfer von Daten und Unterlagen an Oranje Reklame e.U. erfolgt auf alleiniges Risiko des Vertragspartners.

Bei Verlust oder Veränderung von elektronisch übermittelten Daten während des Transfers trägt der Vertragspartner die Verantwortung und haftet für daraus entstehende Folgen.


6. Preise – Rechtliche Bestimmungen

Alle Preise verstehen sich ab Versandort und gelten zuzüglich Verpackung und Transportkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Falls die Lieferung mit Zustellung vereinbart wurde, wird diese ebenso wie eine eventuell vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung separat in Rechnung gestellt. Die Zustellung umfasst jedoch nicht das Abladen und Vertragen der Ware.

Die Verpackung wird nur dann zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Falls eine Bestellung vom Gesamtangebot abweicht, behält sich Oranje Reklame e.U. das Recht vor, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.

Unsere Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Preisangabe. Sollte es bis zur Lieferung zu Erhöhungen der Bezugskosten kommen, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Die Kosten für Reparatur-Arbeiten oder Begutachtungen werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.


7. Express-, Wochenend-, Nachtzuschlag

Falls eine dringende Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden erforderlich ist oder die Produktionszeit über die regulären Geschäftszeiten hinausgeht, wird ein Zuschlag von 50 % des Brutto-Stundensatzes berechnet.

Die Entscheidung, ob eine Überschreitung der Produktionszeit notwendig ist, liegt ausschließlich bei Oranje Reklame e.U.


8. Zahlung – Rechtliche Bestimmungen

Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung und spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

Falls die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt, gerät der Vertragspartner automatisch in Verzug, auch ohne gesonderte Mahnung. In diesem Fall werden Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet.

Spätestens nach Ablauf der mit der ersten Zahlungserinnerung und der zweiten Mahnung gesetzten Frist oder nach 30 Tagen nach Rechnungsdatum kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner.

Nach Eintritt eines Zahlungsverzugs erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse.

Falls eine Stundung der Zahlung über das Zahlungsziel hinaus vereinbart wird, schuldet der Vertragspartner Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Falls Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ernsthaft in Frage stellen, werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. In diesem Fall behält sich Oranje Reklame e.U. das Recht vor:


9. Eigentumsvorbehalt – Rechtliche Bestimmungen

Alle Lieferungen von Waren durch Oranje Reklame e.U. erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – Eigentum von Oranje Reklame e.U. Dies betrifft sowohl bestehende als auch zukünftige Ansprüche gegen den Vertragspartner, unabhängig vom Rechtsgrund.

Rechte und Pflichten des Vertragspartners:

  • Der Vertragspartner darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
  • Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  • Die Forderungen aus einem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware werden bereits jetzt vollständig sicherheitshalber an Oranje Reklame e.U. abgetreten.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum von Oranje Reklame e.U. hinzuweisen und unverzüglich zu informieren.
  • Falls sich der Vertragspartner vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Oranje Reklame e.U. berechtigt:
    • Die Ware zurückzunehmen oder
    • Die Abtretung der Herausgabeansprüche gegenüber Dritten zu verlangen.

    Die Rücknahme oder Pfändung der Ware durch Oranje Reklame e.U. stellt keinen Vertragsrücktritt dar, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

    Kostenübernahme bei Pfändung:

    Alle Kosten zur Beseitigung von Pfändungen oder zur Wiederbeschaffung der gelieferten Ware gehen vollständig zu Lasten des Vertragspartners.


10. Mängelrügen und Gewährleistung – Rechtliche Bestimmungen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.

Prüfung bei Lieferung:

  • Angelieferte Ware muss sofort geprüft werden.
  • Der Vertragspartner muss insbesondere seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur beachten.
  • Falls die Ware oder deren Verpackung beim Eintreffen beschädigt ist, muss der Vertragspartner dies vom Frachtführer schriftlich bestätigen lassen und Oranje Reklame e.U. diese Bestätigung unverzüglich zur Verfügung stellen.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Versteckte Mängel und Nachweise:

  • Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden.
  • Auf Verlangen von Oranje Reklame e.U. muss der Vertragspartner den Zeitpunkt der Entdeckung nachweisen.
  • Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht usw. stellen keine berechtigten Mängelrügen dar.
  • Konstruktionsänderungen gemäß Stand der Technik sind ebenfalls kein Grund zur Beanstandung.

Folgen unberechtigter Mängelrügen:

Oranje Reklame e.U. kann bei unberechtigten Mängelrügen die Erstattung der entstandenen Kosten vom Vertragspartner verlangen.

Nachweis und Maßnahmen bei berechtigten Beanstandungen:

  • Das Kaufdatum muss mit Rechnung nachgewiesen werden.
  • Falls die Beanstandung berechtigt ist, erfolgt nach Prüfung:

11. Lieferung und Lieferverzug – Rechtliche Bestimmungen

Die von Oranje Reklame e.U. genannten Liefertermine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt:

Oranje Reklame e.U. haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Materialbeschaffungsschwierigkeiten
  • Betriebsstörungen
  • Streik und Aussperrung
  • Personalmangel
  • Mangel an Transportmitteln
  • Behördliche Anordnungen

Diese Regelung gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten.

In solchen Fällen sind wir berechtigt:

  • Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  • Oder für den noch nicht erfüllten Teil ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Falls die Behinderung länger als sechs Monate andauert, kann der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.

Haftungsausschluss für Verzögerungen und Teillieferungen:

Schadensersatzansprüche aufgrund von nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Oranje Reklame e.U. ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen.

Kostenregelung bei Verzögerungen durch den Vertragspartner:

Falls sich die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, kann Oranje Reklame e.U. die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Beginn der Lieferfrist und Voraussetzungen:

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung sowie der Erfüllung aller technischen, kaufmännischen und sonstigen Pflichten des Vertragspartners. Dazu gehören insbesondere:

  • Vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheitsleistungen.
  • Behördliche Genehmigungen sowie Genehmigungen Dritter, sofern sie für die Ausführung von Anlagen erforderlich sind falls Genehmigungen nicht rechtzeitig eingeholt werden, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

12. Versand und Gefahrenübergang – Rechtliche Bestimmungen

Der Versandweg und die Verpackung werden von Oranje Reklame e.U. nach eigenem Ermessen gewählt. Eine Haftung für den Versand wird nicht übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Versandortes, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über.

Expresskosten oder Sonderwünsche beim Versand werden gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen.


13. Montagen – Rechtliche Bestimmungen

Oranje Reklame e.U. setzt voraus, dass der Vertragspartner vor der Bestellung alle erforderlichen Genehmigungen für die Montage der Produkte eingeholt hat.

Falls dies nicht der Fall ist, trägt der Vertragspartner sämtliche daraus entstehende Zusatzkosten, einschließlich Entfernungskosten und eventueller Gerichtskosten.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Wien, Österreich.

Falls eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden sollte, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch solche zulässigen Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in diesen Geschäftsbedingungen.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.



Stand 07.02.2012